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Studieren an der University of Sydney

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Visum

Benötigst du für dein Auslandsstudium an der University of Sydney in Australien ein Visum? Hier erfährst du mehr zu den Visums- und Einreisebestimmungen für internationale Studierende in Australien.

Studierende dürfen ein Auslandssemester absolvieren wenn sie entweder ein Student Visa oder ein Working Holiday Visa haben. Am besten geben Bewerber*innen ihre entsprechenden Absichten bereits im Bewerbungsprozess an, damit die Universität die richtigen Dokumente ausstellen kann, da diese sich je nach Visumstyp unterscheiden.

Je nach Visumstyp sind Studierende verpflichtet eine australische OSHC (Student Visa) zu haben - wobei viele Universitäten einen bevorzugten Anbieter haben und dann meistens die Abwicklung des Antrags etc. übernehmen - oder sich selbstständig durch eine ausreichende Auslandskrankenversicherung (Working Holiday) abzusichern.

Arbeiten während des Studiums

Da IEC vorrangig Studienaufenthalte im Ausland vermittelt lautet unsere Empfehlung mit einem Student Visa (Subclass 500) in Australien zu studieren.

Arbeiten während des Studiums

Mit dem Erhalt des Studierendenvisums (Subclass 500) ist es erlaubt, während des Semesters eine bestimmte Stundenanzahl und in den Semesterferien (der vorlesungsfreien Zeit) unbegrenzt zu arbeiten. Es muss lediglich ein Tax File (Steuernummer) beantragt werden.

Studierende mit Student Visa dürfen in Studienphasen (also in der Vorlesungszeit) innerhalb von 14 Tagen bis zu 48 Stunden arbeiten. Sie genießen dabei dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer*innen in Australien.

Arbeiten nach einem erfolgreichen Studium

Studierende, die in Australien erfolgreich einen ganzen Studiengang absolviert haben, erlangen das Recht, anschließend eine bestimmte Zeit zum Arbeiten in Australien bleiben zu dürfen - das sogenannte Post-Study Work Right. Die australische Regierung orientiert sich bei der Dauer des Aufenthalts auf dem sogenannten 'Temporary Graduate Visa" (Subclass 485) am aktuellen Bedarf des Arbeitsmarktes und passt die Regeln entsprechend und zum Teil kurzfristig an. Das Post-Study Work Right kann bspw. 2 Jahre für Bachelor- und 3 Jahre für Masterabsolvent*innen betragen. Die Dauer kann auch abhängig davon, ob man sich in einem eher ländlichen Gebiet mit hohem Bedarf an qualifizierten Arbeitnehmer*innen befindet, oder in einer Metropolregion mit einem Überangebot an Arbeitskräften, variieren.

Bitte informiere dich immer auch noch einmal selbst auf den behördlichen Webseiten, um die aktuell gültigen Regularien zu kennen!

 

Arbeiten auf einem Working Holiday Visa (Subclass 417)

Die Regeln für 'qualifizierte' und 'unqualifizierte' Tätigkeiten (diese haben Einfluss darauf, ob du nochmal für ein 2. oder 3. WHV in Frage kommen kannst) im Rahmen eines Australienaufenthalts mit einem WHV sind zum Teil sehr speziell und können von der austr. Regierung kurzfristig angepasst werden, weshalb wir sie hier nicht auflisten, um veraltete Informationen/Fehlinformationen zu vermeiden. Bitte informiere dich selbstständig über deine aktuellen Rechte und Pflichten!

 

Weitere Informationsquellen

Study Australia, die Informationsplattform der australischen Regierung, hält ebenfalls zahlreiche Hinweise zum Thema Arbeiten vor Ort bereit.